Donnerstag, August 14, 2025
NewsSony verliert - BGH-Urteil: Cheat-Software für Videospiele ist keine Urheberrechtsverletzung

Sony verliert – BGH-Urteil: Cheat-Software für Videospiele ist keine Urheberrechtsverletzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein aufsehenerregendes Urteil zur Zulässigkeit von Cheat-Software gefällt. Im Kern ging es um die Frage, ob Programme, die Spielern Vorteile in Videospielen verschaffen, gegen das Urheberrecht der Entwickler verstoßen – mit weitreichenden Folgen für die Gaming-Branche.

Cheat-Programm für PSP-Spiel im Fokus

Im konkreten Fall drehte sich der Rechtsstreit um ein Autorennspiel für die PlayStation Portable (PSP), eine Handheld-Konsole von Sony, die mittlerweile nicht mehr verkauft wird. Die beanstandete Cheat-Software ermöglichte es Spielern, bestimmte Funktionen wie einen dauerhaften Turbo oder die Auswahl freigeschalteter Charaktere von Spielbeginn an zu nutzen – Vorteile, die im regulären Spielverlauf erst später verfügbar wären.

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Sony sah darin einen klaren Verstoß gegen sein Urheberrecht und klagte gegen den Vertrieb des Programms. Der Fall landete schließlich vor dem BGH, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits eine Vorabentscheidung getroffen hatte.

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Urteil: Keine Verletzung des Urheberrechts

Der BGH bestätigte nun die Einschätzung des EuGH: Die Cheat-Software verändert nicht den Quell- oder Objektcode des Spiels selbst, sondern greift lediglich auf temporäre, im Arbeitsspeicher gespeicherte Spieldaten zu. Diese seien nicht dauerhaft und auch nicht geschützt durch das Urheberrecht, das nur die schöpferischen Elemente des Spiels, nicht aber dessen Funktionalität umfasst.

Damit sei auch keine Vervielfältigung oder Veränderung des Originalspiels gegeben – eine Grundvoraussetzung für eine Urheberrechtsverletzung. Der Vertrieb der Cheat-Software ist somit zulässig.

Ein wegweisendes Urteil für Gamer und Entwickler

Das Urteil könnte Signalwirkung haben, denn es grenzt klar den Schutzbereich des Urheberrechts im Bereich interaktiver Software ab. Es betont, dass Spielmechaniken und Gameplay-Features nicht per se urheberrechtlich geschützt sind – eine Abgrenzung, die gerade im Gaming-Sektor oft juristisch schwer zu fassen ist.

Quelle:https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/sony-playstation-bgh-cheaten-100.html

Jailbreaks und Grauzonen bleiben offen

Zur Frage von Jailbreaks, also dem gezielten Umgehen von Konsolen-Schutzmaßnahmen, äußerte sich der BGH in diesem Fall nicht. Diese Praxis, die den Zugang zu Systemfunktionen und nicht autorisierten Softwareinstallationen erlaubt, bewegt sich weiterhin in einer rechtlichen Grauzone – vor allem, wenn es um das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 95a UrhG) geht.

Cheat-Software, die keine dauerhafte Veränderung an einem Spiel vornimmt, ist laut BGH nicht automatisch illegal. Für Spieler bedeutet das mehr Freiheit, für Entwickler möglicherweise ein Anstoß, über neue Schutzmaßnahmen oder Monetarisierungsmodelle nachzudenken.

 

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